Widerrufsbelehrung

Dauer der Frist

§ 11 Abs. 1 FAGG
Die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge beträgt 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann daher der Verbraucher ohne Angabe von Gründen und weitgehend ohne Kosten von derartigen Verträgen zurücktreten.

Beginn der Frist

§ 11 Abs. 2 FAGG
1) Bei Verträgen über Dienstleistungen und Verträgen über digitale Inhalte mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
2) Bei Kaufverträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den physischen Besitz über die Waren erlangt hat oder
wenn der Verbraucher bzw dieser Dritte mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag des Erhalts der letzten Ware,
bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, mit dem Tag, an dem der Verbraucher bzw dieser Dritte in den Besitz der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks gelangt,
bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg (z.B. Zeitschriftenabo), mit dem Tag, an dem der Verbraucher bzw dieser Dritte in den Besitz der ersten Ware gelangt. Der Tag des Fristbeginns (Erhalt der Ware) ist dabei nicht mitzuzählen.

Fristverlängerung

§ 12 FAGG
Die Rücktrittsfrist verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn der Unternehmer seinen Informationspflichten zum Rücktrittsrecht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG (Belehrung über das Bestehen, die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Rücktrittsrecht, dies unter Zurverfügungstellung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars) nicht nachkommt. Die verlängerte Rücktrittsfrist beträgt also 12 Monate und 14 Tage. Wenn die Belehrung binnen der 12 Monate nachgeholt wird, endet die Frist 14 Tage nach Erhalt dieser Information.

Erklärung des Rücktritts

§ 13 FAGG
Der Rücktritt kann vom Verbraucher mit entsprechender eindeutiger Erklärung in schriftlicher Form (z.B. Postbrief, Fax oder E-Mail) erklärt werden. Jedenfalls muss die Rücktrittsabsicht aus der Erklärung des Verbrauchers eindeutig hervorgehen. Die bloße unkommentierte Rücksendung der Ware reicht jedenfalls nicht. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts genügt die Absendung innerhalb der Rücktrittsfrist. Der Beweis, dass rechtzeitig zurückgetreten wurde, obliegt aber dem Verbraucher.

Pflichten des Unternehmers im Falle eines Rücktritts

§ 14 FAGG
Tritt der Verbraucher zurück, hat der Unternehmer dem Verbraucher alle von diesem geleisteten Zahlungen einschließlich allfälliger Lieferkosten unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung zu erstatten. Hat sich aber der Verbraucher für eine andere (teurere) Lieferart als vom Unternehmer standardmäßig angeboten entschieden, sind diese Mehrkosten nicht zu erstatten. Es ist gleiches zurückzuerstatten, hat also der Verbraucher mit Geld bezahlt, muss er Geld zurückbekommen.
Die Kosten der Rücksendung der Ware hat der Verbraucher zu tragen, wenn ihn der Unternehmer vor Vertragsabschluss bzw vor der Vertragserklärung des Verbrauchers darüber informiert hat.

Pflichten des Verbrauchers im Falle eines Rücktritts

§ 15 FAGG
Umgekehrt hat der Verbraucher die Ware unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung an den Unternehmer zurück zu stellen. Es genügt, wenn die Ware innerhalb der maßgeblichen Frist abgesendet wird.
Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, außer er wurde darüber nicht entsprechen informiert.

Wertminderung der Ware

§ 15 Abs. 4 FAGG
Der Verbraucher hat nur dann eine Entschädigung für Wertminderung zu zahlen, wenn dies auf einen zur Prüfung der Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktion nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist. Bloße Entnahme aus den Verpackungen, erste Inbetriebnahme zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit udgl. bewirken also keine Ersatzpflicht des Verbrauchers. Nur darüber hinausgehende Wertminderung ist zu ersetzen.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

§ 18 FAGG
Generell ausgenommen sind B2B-Geschäfte, also Geschäfte zwischen Unternehmern.

Weiters sind ausgenommen:
Der Verbraucher hat gemäß § 18 FAGG kein Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über
• Waren, deren Preis von Finanzmarktschwankungen abhängt, die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können;
• Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind;
• schnell verderbliche Waren oder solche, deren Verfallsdatum schnell überschritten wird;
• alkoholische Getränken, die erst nach 30 Tagen geliefert werden können und wenn deren Preis von Marktschwankungen abhängt;
• Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte (ausgenommen Abonnements);
• öffentliche Versteigerungen (E-Bay ist keine öffentliche Versteigerung; hier gibt es also ein Rücktrittsrecht);
• versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn deren Versiegelung entfernt wurde;
• Waren, die nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (zB Heizöllieferung in einen bereits teilweise befüllten Tank);
• Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
• bei der Bereitstellung digitaler Inhalte (z.B. Downloads, Bilder, Ton- oder Videoaufnahmen) erlischt das Rücktrittsrecht dann, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat.
• die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 – noch vor Ablauf der Rücktritts-/Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat.